Chatkontrolle: Die Mehrheit sagte Nein — und verlor
314 Abgeordnete stimmten gegen die Chatkontrolle, 276 dafür — das Gesetz passierte trotzdem. Was am 9. Juli geschah und warum Verschlüsselung der Schauplatz ist.
Stand: 18. Juli 2026. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch; der Rechtsstand kann sich erneut ändern. Dieser Beitrag wird aktualisiert.
Die Mehrheit stimmte mit Nein. Verloren hat sie trotzdem.
Am 9. Juli hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung über die Rückkehr der „befristeten“ ePrivacy-Ausnahme abgestimmt — jener Regelung, die Kommunikationsdiensten erlaubt, private Nachrichten „freiwillig“ und anlasslos maschinell nach Missbrauchsdarstellungen und Kontaktanbahnung zu durchsuchen. Der Antrag, die Position des Rates komplett abzulehnen, erhielt 314 Ja-Stimmen gegen 276 Nein-Stimmen bei 17 Enthaltungen.
Eine klare Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten wollte das Gesetz also stoppen. Es hat nicht gereicht. In dieser Verfahrensstufe braucht eine Ablehnung die absolute Mehrheit aller 720 Abgeordneten — 361 Stimmen. Es fehlten 47. Ein Überwachungsgesetz überlebt gegen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, weil Abwesende faktisch als Ja zählen. Wer verstehen will, warum die Cypherpunks staatlichen Zusicherungen beim Thema private Kommunikation traditionell wenig Vertrauen entgegenbringen: Das hier ist das Anschauungsmaterial.
Der Zeitpunkt war dabei kein Betriebsunfall. Das im April ausgelaufene Dossier wurde Ende Juni kurzfristig wiederbelebt und im Eilverfahren mitten in die beginnende Sommerpause gelegt — ein Zeitfenster, in dem absolute Mehrheiten notorisch schwer zu organisieren sind.
Der eine echte Erfolg: Verschlüsselung bleibt draußen
Das Parlament hat die Ratsposition nicht einfach durchgewunken, sondern geändert. Die wichtigste Änderung: Kommunikation, auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angewendet wird oder werden soll, ist vom Scannen ausgenommen. Kein Aufbrechen, kein Mitlesen vor der Verschlüsselung, keine Hintertür durch die Seitentür.
Das ist kein Detail, das ist die Verteidigungslinie. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist Mathematik, und Mathematik kennt keine Ausnahme „nur für die Guten“: Entweder kann ausschließlich der Empfänger mitlesen — oder das Versprechen ist gebrochen, für alle, für immer. Genau das schreiben Kryptografen den Gesetzgebern seit Jahren in offene Briefe.
Der Vorbehalt: Die Ausnahme gilt nur, wenn der Rat die Parlamentsänderungen übernimmt.
Was (noch) nicht gilt
Die im April 2026 ausgelaufene Übergangsregelung wurde durch die Abstimmung nicht unmittelbar reaktiviert. Der geänderte Text liegt jetzt beim Rat, der drei Monate Zeit hat — also bis Anfang Oktober. Übernimmt er alle Änderungen, ist die Regelung beschlossen und liefe bis zum 3. April 2028. Lehnt er auch nur Teile ab, folgt ein Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Rat.
Den offiziellen Verfahrensstand und die Abstimmungsergebnisse dokumentiert das Europäische Parlament in seiner Pressemitteilung vom 9. Juli 2026.
Warum „freiwillig“ niemanden beruhigen sollte
Der Schutz von Kindern und die Verfolgung von Missbrauchsdarstellungen sind wichtige staatliche Aufgaben — daran gibt es nichts zu relativieren. Die Frage ist nicht das Ziel, sondern das Werkzeug: „Freiwilliges“ Scannen heißt in der Praxis, dass große Plattformen private Kommunikation flächendeckend und ohne jeden Anlass durch Klassifikatoren laufen lassen. Das kehrt ein Grundprinzip um — nicht mehr der Verdacht führt zur Durchsuchung, sondern die Durchsuchung sucht den Verdacht. Fehlalarme landen als Privatfotos und Familienchats bei Ermittlungsbehörden, und jede Scanning-Infrastruktur, die einmal steht, weckt Begehrlichkeiten für den nächsten Zweck.
Eric Hughes hat es 1993 im Cypherpunk-Manifest nüchtern formuliert: „Privacy is necessary for an open society in the electronic age.“ Privatsphäre ist kein Verstecken, sondern die Freiheit, selbst zu entscheiden, wer mitliest. Das Briefgeheimnis war nie ein Zugeständnis an Kriminelle — es ist eine Bedingung offener Gesellschaften.
Chatkontrolle 2.0 wartet schon
Die aktuelle Auseinandersetzung ist nur das Vorspiel. Parallel wird über die dauerhafte CSA-Verordnung („Chatkontrolle 2.0“) verhandelt — und dort steht weiterhin die Frage im Raum, ob auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste per Client-Side-Scanning erfasst werden sollen, also durch Durchsuchung direkt auf dem Endgerät, bevor die Verschlüsselung greift. Das Parlament will Aufdeckungsanordnungen auf konkret Verdächtige beschränken und unter Richtervorbehalt stellen; der Rat setzt auf „freiwillige“ anlasslose Detektion plus Risikominderungspflichten, die aufs Gleiche hinauslaufen können. Die als final geplante Verhandlungsrunde am 29. Juni 2026 platzte genau an diesem Punkt; im Herbst geht es unter irischer Ratspräsidentschaft weiter. Eine fortlaufende Chronik führt der frühere EU-Abgeordnete Patrick Breyer.
Was man selbst in der Hand hat
Die Cypherpunks haben auf die erste Crypto-War-Runde in den Neunzigern nicht mit Petitionen geantwortet, sondern mit einem Prinzip: „Cypherpunks write code.“ Gesetze ändern sich mit Mehrheiten und Verfahrenstricks — gut implementierte Verschlüsselung nicht. Konkret heißt das: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger als Standard, E-Mail nicht als vertraulichen Kanal behandeln, wo es um Vertrauliches geht, und Infrastruktur, bei der die Schlüssel bei einem selbst liegen statt bei einer Plattform, die morgen „freiwillig” scannt. Wer seine Kommunikation und Daten so aufstellt, verhandelt nicht mehr darüber, wer mitlesen darf.
Wir beobachten das Verfahren weiter und aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Rat entschieden hat.